Die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist für leichtere psychische Störungsbilder geeignet, z. B.:
- Depressive Episoden
- Erschöpfungsdepression
- Ängste und Phobien
Für Privatversicherte besteht die Möglichkeit, die psychotherapeutische Begleitung von der Krankenversicherung zumindest anteilig übernehmen zu lassen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Vertrag diese Leistung inkludiert. Andernfalls können Sie als Krankenkassenpatient (Selbstzahler) interimsweise und schnell bei uns Unterstützung finden, so lange Sie noch keinen Therapieplatz haben. Bitte rufen Sie uns dazu an.